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Wie unterweisen Sie 10 Nationalitäten in einer Belegschaft?

Über 250 Unterweisungsthemen in über 10 Sprachen und jeder Mitarbeiter lernt in seiner Muttersprache. Smart, digital und von überall.

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Was sind digitale Sicherheitsunterweisungen?

Gesetzeskonforme Online-Schulungen nach ArbSchG §12

Digitale Sicherheitsunterweisungen sind Online-Schulungen, mit denen Arbeitgeber ihre gesetzliche Unterweisungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) und den DGUV-Vorschriften erfüllen.

SafetyWorx365 bietet über 250 Unterweisungsthemen in 10+ Sprachen. Jede Schulung enthält eine Verständnisprüfung und ein digitales Zertifikat. Seit 2010 nutzen über 500 Bauunternehmen die Plattform.

Jetzt im Shop starten oder kostenlos beraten lassen.

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Gehörschutz

Warum SafetyWorx365 für Ihre Sicherheitsunterweisungen wählen?

  • Mehrsprachig: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch und weitere. Jeder Mitarbeiter lernt in seiner Muttersprache.

  • DGUV-konform: Jede Unterweisung erfüllt die Anforderungen an die betriebliche Arbeitssicherheit, enthält eine Verständnisprüfung und wird automatisch im digitalen Sicherheitslogbuch dokumentiert — konform mit §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Stand: April 2026.

  • Flexibel: Schulungen auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Keine Terminplanung, keine Ausfallzeiten.

  • Automatisiert: Zertifikate per E-Mail, Fristenerinnerungen und lückenlose Nachweisführung für Behördenkontrollen.

  • Über 250 Themen: Arbeitsschutz, Betriebsmittel, Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Verkehr & Transport und Büro-Arbeitsplatz.

Gesetzliche Grundlagen: DGUV-Vorschriften · BAuA Arbeitsschutz.

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Wir richten die Lern-Accounts für Ihre Mitarbeiter ein und weisen die gewünschten Themen zu. Mitarbeiter loggen sich auf Laptop, Tablet oder Smartphone ein — jedes Gerät mit Internetzugang reicht. Keine Terminplanung, keine Ausfallzeiten.

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Wie viele Unternehmen nutzen SafetyWorx365?

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Unterweisungsthemen

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Teilnehmer

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Zufriedene Kunden

Welche Unterweisungsthemen bietet SafetyWorx365 an?

Arbeitsschutz – Allgemein

In der Rubrik Allgemein finden Sie Unterweisungen, welche sich mit Gefährdungen, dazugehörigen Schutzmaßnahmen und hintergründigem Wissen beschäftigen.

27 Unterweisungen:

  • Alkohol, Drogen & Co. für Beschäftigte

  • Alkohol, Drogen & Co. für Führungskräfte

  • Alleinarbeit - Aber sicher!

  • Allergien - Wissenswertes

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsschutz - Pflichten der Vorgesetzten

  • Arbeitsschutz - Rechte Beschäftigte

  • Erlaubnisscheine - Grundlagen

  • Gefährdungsbeurteilung - Wissenswertes

  • Gehen - Aber sicher!

  • Haut - Die wichtigsten 2m² deines Lebens

  • Hautschutz

  • Jugendarbeitsschutz - Wissenswertes

  • Koordination im Unternehmen - Fremdfirmenkoordinator/-in

  • Lärm

  • Mutterschutz - für Führungskräfte

  • Mutterschutz - für Mitarbeiterinnen

  • Nachtarbeit - Aber sicher!

  • Optische Strahlung - Vorsicht Sonne

  • Psychische Belastung - Wissenswertes für Mitarbeiter

  • Psychische Belastungen - Wissenswertes für Vorgesetzte

  • Schnittverletzungen

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

  • Sicherheitsbeauftragte/r

  • Sicherheitsbeauftragte/r - Wissenswertes für Beschäftigte

  • Vibrationen und Schwingungen

  • Zecken - Gefährliche Stiche!

Betriebsmittel

Informieren Sie sich über den richtigen Umgang mit Betriebsmitteln, wie z.B. Gerüsten, Leitern, Regalen, Gasflaschen und Werkzeugen.

30 Unterweisungen:

  • Aufzüge - Sicherer Umgang

  • Batterien (stationär) - Sicherer Umgang

  • Druckgeräte/-behälter - Sicherer Umgang

  • Erdbaumaschinen - Sicherer Umgang

  • Gasflaschen - Sicherer Umgang

  • Gerüste (fahrbar & stationär)

  • Hochdruckreiniger - Sicheres Arbeiten

  • Hubarbeitsbühnen

  • Leitern und Tritte

  • Förderbänder - Sicherer Umgang

  • Gase - Spraydosen und Kartuschen

  • Gaswarneinrichtungen - Richtiger Umgang

  • Gerüst (stationär) - Auf-, Um- und Abbau

  • Gerüste (stationär) - Sichere Verwendung

  • Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherer Umgang

  • Instandhaltung - Anlagen und Maschinen

  • Instandhaltung - Fahrzeuge (Teil 1)

  • Instandhaltung - Fahrzeuge (Teil 2)

  • Lasereinrichtungen - Sicherer Betrieb

  • Lockout - Tagout (LOTO)

  • Pressen - Sicheres Bedienen (Metallverarbeitung)

  • Presseneinrichter

  • Regale - Sicheres Arbeiten

  • Roboter - Sicherer Umgang

  • Schlauchleitungen - Sicherer Umgang

  • Schleifen - Aber sicher!

  • Werkzeuge - Sicherer Umgang Teil 1

  • Werkzeuge - Sicherer Umgang Teil 2

  • Winden, Hub- und Zuggeräte - Sicherer Umgang

  • Zerspanungsmaschinen - Sicherer Umgang

Explosionsschutz

Wie Sie sich in einem Brandfall richtig verhalten und Explosionen vermeiden.

7 Unterweisungen:

  • Brandschutz online, Software & Gesetz

  • Elektrostatische Zündgefahren

  • Explosionsschutz - Brennbare Flüssigkeiten

  • Explosionsschutz - Brennbare Gase

  • Explosionsschutz - Brennbare Stäube

  • Explosionsschutz - Grundlagen

Gefahrstoffe

Intensive Wissensvermittlung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

25 Unterweisungen:

  • Ammoniak – Sicherer Umgang

  • Asbest - Sicherer Umgang

  • Benzol - Sicherer Umgang

  • Biologische Arbeitsstoffe

  • CMR-Stoffe - Sicheres Arbeiten

  • Gefahrstoffe - Sicherer Umgang

  • Kühlschmierstoffe

  • Laugen und Säuren

  • Chlor - Sicherer Umgang

  • Flüssiggas - Sicherer Umgang

  • Flusssäure - Sicherer Umgang

  • Gase - Allgemeines

  • Hydraulikflüssigkeiten

  • Kohlendioxid - Sicherer Umgang

  • Legionellen

  • Lösemittel - Sicherer Umgang

  • Mineralwolle - Sicherer Umgang

  • Nanomaterialien - Sicherer Umgang

  • Organische Peroxide

  • REACH - Wissenswertes

  • Sauerstoff - Sicherer Umgang

  • Schweißen - Schadstoffe

  • Stickstoff - Sicherer Umgang

  • Wasserstoff - Sicherer Umgang

Verkehr und Transport

Der sichere Betrieb von Fahrzeugen und der Transport und die Sicherung von Lasten im Unternehmen oder im Straßenverkehr: In dieser Themenreihe finden Sie die richtige Unterweisung.

20 Unterweisungen:

  • Anschlagen von Lasten

  • Anschlagmittel

  • Gabelstapler - Sicherer Umgang

  • Kranführer - Sicheres Arbeiten

  • Ladungssicherung - Teil 1-4

  • LKW-Ladekran - Sicherer Betrieb

  • Straßenverkehr - Sicheres Verhalten

  • Anbaugeräte - Sicherer Umgang

  • Fahrzeuge - Sicheres Beladen

  • Fahrzeuge - Sicheres Rangieren

  • Flurförderzeuge - Sicherer Betrieb

  • Innerbetrieblicher Transport - Sicheres Arbeiten

  • Krane - Wissenswertes

  • Ladebordwände - Sicherer Umgang

  • Mitnahmestapler - Sicherer Betrieb

  • Rundschlingengehänge - Sicherer Umgang

  • Teleskopmaschinen - Sicherer Umgang

  • Verkehrsweg - Innen und Außen

  • Verkehrswegbreiten - Wissenswertes

  • Windenergie - Transport von Rotorblättern

Über die Gefahren im Büro- und am Bildschirmarbeitsplatz informiert Sie diese Unterweisungsreihe.

4 Unterweisungen:

  • Bildschirm-Arbeitsplatz

  • Büroarbeiten - aber sicher!

  • Hitze & Büroarbeit – Aber sicher!

  • Homeoffice - Wissenswertes

Brauchen Sie Blended Learning oder eine maßgeschneiderte Lösung?

Neben den 250 Standard-Unterweisungen entwickeln wir auch betriebsspezifische Schulungen und Blended-Learning-Konzepte. Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Sie zu Umfang, Sprachen und Umsetzung.

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Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei Sicherheitsunterweisungen?

Nach §12 ArbSchG muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen.

Wann unterwiesen werden muss:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich

  • Danach mindestens einmal jährlich

Was Pflicht ist:

  • Inhalte auf die konkreten Gefährdungen des Arbeitsplatzes abstimmen

  • Verständniskontrolle durchführen

  • Datum, Thema, Teilnehmer und Prüfergebnis nachweisbar dokumentieren (DGUV Vorschrift 1)

Folgen bei Verstoß:

  • Bußgeld bis 25.000 € (§25 ArbSchG)

  • Persönliche Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen ohne dokumentierte Unterweisung

Stand: April 2026.

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Häufig gestellte Fragen zu Sicherheitsunterweisungen

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12) und DGUV Vorschrift 1 muss eine Sicherheitsunterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §29) eine halbjährliche Unterweisung vor. Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, bei wesentlichen Änderungen von Arbeitsabläufen und nach Arbeitsunfällen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Durchführung jeder Unterweisung zu dokumentieren und die Dokumentation für Behördenkontrollen bereitzuhalten. Stand: April 2026.

SafetyWorx365 automatisiert diesen Prozess: Die Plattform erinnert rechtzeitig an fällige Auffrischungen, dokumentiert jede Teilnahme im digitalen Sicherheitslogbuch und archiviert die Zertifikate für eine lückenlose Nachweisführung.


Ja, digitale Sicherheitsunterweisungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12) und den DGUV-Vorschriften in Deutschland rechtlich zulässig und anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Unterweisung die inhaltlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung erfüllt, eine Verständniskontrolle beinhaltet und die Teilnahme nachweisbar dokumentiert wird. Die DGUV hat in ihrer Regel 100-001 klargestellt, dass elektronische Unterweisungsformen grundsätzlich zulässig sind, wenn diese Bedingungen erfüllt werden. Stand: April 2026.

Alle SafetyWorx365-Unterweisungen enthalten eine integrierte Wissensüberprüfung, die bestanden werden muss, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird. Die Teilnahmedaten werden automatisch im digitalen Sicherheitslogbuch gespeichert — lückenlos dokumentiert und jederzeit abrufbar für Behördenkontrollen.


SafetyWorx365 bietet über 250 Unterweisungsthemen in sechs Kategorien: Arbeitsschutz Allgemein, Betriebsmittel, Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Verkehr und Transport sowie Büro-Arbeitsplatz. Die Themen reichen von allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln und dem Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) über Gefahrstoffe wie Asbest und Lösemittel bis hin zu spezifischen Unterweisungen für Schweißarbeiten, Gerüstbau, Kranführer und Baustellensicherheit. Jede Unterweisung orientiert sich an den aktuellen DGUV-Vorschriften und deckt sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Verhaltensregeln für den Arbeitsalltag ab. Nach erfolgreichem Abschluss der integrierten Verständnisprüfung erhalten Teilnehmer ein digitales Zertifikat als Nachweis. Stand: April 2026.


Eine Online-Unterweisung bei SafetyWorx365 folgt vier Schritten:

  1. Themen zuweisen: Der Arbeitgeber wählt die relevanten Unterweisungsthemen und lädt Mitarbeiter per E-Mail ein.

  2. Sprache wählen & lernen: Jeder Mitarbeiter meldet sich an, wählt seine Sprache und absolviert die Schulung am Laptop, Tablet oder Smartphone.

  3. Verständnisprüfung: Ein Multiple-Choice-Test prüft das Wissen. Bei falschen Antworten wird automatisch zum relevanten Lerninhalt zurückgeführt.

  4. Zertifikat erhalten: Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat sofort per E-Mail versendet und im digitalen Sicherheitslogbuch hinterlegt.

Der gesamte Prozess erfüllt die Dokumentationspflichten nach ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1.


Die Sicherheitsunterweisungen von SafetyWorx365 sind in über 10 Sprachen verfügbar: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Bulgarisch und weitere. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine bevorzugte Sprache — die gesamte Schulung, einschließlich Lernmaterial und Verständnisprüfung, wird dann in dieser Sprache angezeigt. Das ist besonders relevant für die Bauwirtschaft, wo fremdsprachige Mitarbeiter auf Baustellen oft nicht ausreichend Deutsch verstehen, um eine rein deutschsprachige Unterweisung zu bestehen. Die mehrsprachige Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 auch bei internationalen Teams nachvollziehbar zu erfüllen. Stand: April 2026.


Alle Zertifikate von SafetyWorx365 sind 12 Monate gültig, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe für jährliche Sicherheitsunterweisungen nach ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1. Jedes Zertifikat enthält den vollständigen Namen des Teilnehmers, das Unterweisungsthema, das Datum der erfolgreichen Teilnahme, das Ergebnis der Verständnisprüfung und das Gültigkeitsdatum. Diese Angaben erfüllen die Dokumentationspflichten, die Arbeitgeber gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften nachweisen müssen. Die Zertifikate werden automatisch per E-Mail an den Teilnehmer und den zuständigen Sicherheitsbeauftragten versendet und sind zusätzlich jederzeit im digitalen Sicherheitslogbuch der Plattform abrufbar. Unsere Schulungsinhalte werden kontinuierlich von Fachexperten aktualisiert und entsprechen stets den aktuellen DGUV-Vorschriften und Regelwerken. Stand: April 2026.


Die Verantwortung für die Sicherheitsunterweisung liegt nach ArbSchG §13 beim Arbeitgeber. Durchführen darf sie jede fachkundige Person, die über die erforderlichen Kenntnisse der jeweiligen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen verfügt — in der Praxis sind das vor allem Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), Sicherheitsbeauftragte, direkte Vorgesetzte oder externe Fachleute. Entscheidend ist die Fachkunde, nicht ein bestimmter Titel. Die Verantwortung und Dokumentationspflicht bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die Durchführung delegiert wird.

Bei digitalen Unterweisungen über SafetyWorx365 erfolgt die inhaltliche Wissensvermittlung über geprüfte Lernmodule, entwickelt von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber ergänzt bei Bedarf betriebsspezifische Punkte und kontrolliert den Abschluss über das Sicherheitslogbuch. Stand: April 2026.


Die Kosten einer Sicherheitsunterweisung hängen stark vom gewählten Format ab. Klassische Vor-Ort-Schulungen werden meist nach Trainertag abgerechnet (branchenüblich 800–2.500 € netto pro Tag zzgl. Anfahrt und Raum). Intern durchgeführte Präsenzunterweisungen verursachen Personalkosten durch Vorbereitung, Abhaltung und Dokumentation — häufig unterschätzt, aber ein relevanter Kostenblock.

Online-Sicherheitsunterweisungen rechnen transparent pro Teilnehmer ab. Bei SafetyWorx365 liegt der Listenpreis typischerweise bei 69,90 € pro Teilnehmer und Thema (zzgl. MwSt.), inklusive Verständnisprüfung, digitalem Zertifikat und lückenloser Dokumentation im Sicherheitslogbuch. Mengenrabatte sind für Unternehmen mit mehreren Standorten oder größeren Teilnehmerzahlen möglich. Stand: April 2026.


Eine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise gibt es nicht. In der Praxis hat sich eine Mindestaufbewahrung von zwei Jahren etabliert, orientiert an der früheren BGV A1 und der üblichen Prüfpraxis der Berufsgenossenschaften. Für viele Branchen und Themen empfiehlt die DGUV jedoch längere Fristen — bei Gefahrstoffen nach GefStoffV §14 zum Beispiel bis zu 40 Jahre, bei biologischen Arbeitsstoffen nach BioStoffV bis zu 30 Jahre.

Unabhängig von der Mindestfrist gilt: Der Nachweis muss so lange verfügbar sein, wie er für die Abwehr von Haftungsansprüchen relevant sein könnte. Nach einem Arbeitsunfall oder im Rahmen einer Aufsichtsprüfung verlangen Behörden regelmäßig Nachweise über mehrere Jahre. SafetyWorx365 speichert alle Teilnahme- und Zertifikatsdaten dauerhaft im digitalen Sicherheitslogbuch — ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen. Stand: April 2026.


Hier finden Sie uns:

  • Mühlenkamp 10
  • 26835 Holtland
  • Deutschland

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