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Bedienerschein

Was unterscheidet die Bedienung von Bagger und Radlader?

Online-Unterweisung in über 10 Sprachen für Bediener von Erdbau­maschinen. Bagger, Radlader, Walzen und Verdichtungs­geräte in einem Online-Kurs nach §12 ArbSchG.

Bagger

Was ist ein Erdbaumaschinen­schein?

Der Erdbau­maschinen­schein, umgangs­sprachlich Bagger­schein oder Radlader­schein, ist der Befähigungs­nachweis nach DGUV-Grundsätzen für Bediener mobiler Bau- und Erdbau­geräte. Rechts­grund­lagen: §12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 §4 sowie BetrSichV §12.

Der Schein gilt lebens­lang. Pflicht ist die jährliche Unterweisung für jeden aktiven Bediener.

Wer braucht diesen Schein?

Jede Person, die folgende Maschinen eigen­ständig bedient:

  • Hydraulik­bagger (Mobil- und Raupen­bagger)

  • Radlader und Bagger­lader

  • Planier­raupen und Grader

  • Walzen und Verdichtungs­geräte im Straßenbau

Schein erwerben — Ausbildung

Die Erst­ausbildung kombiniert Theorie und praktische Bedienung an typischen Erdbau­maschinen.

Schwerpunkte:

  • Aufbau, Funktion und Sicherheits­einrichtungen der Maschinen­typen

  • Standsicher­heit, Bodenklasse, Kipp­gefahr

  • Tägliche Prüfung und Wartungs­routinen

  • Verkehrssicherheit auf der Baustelle

  • Praktische Bedienung mit anschließender Prüfung

Sprechen Sie uns für die Erst­ausbildung gerne direkt an.

Beratung zur Ausbildung anfragen

Schein auffrischen — Jährliche Online-Unterweisung

Die jährliche Unterweisung erhält die Bedien­berechtigung für alle Erdbau­maschinen-Bediener im Betrieb.

  • Eine Online-Unterweisung deckt Bagger, Radlader und weitere Erdbau­maschinen ab

  • In über 10 Sprachen verfügbar

  • Verständnis­prüfung in der Mutter­sprache als belastbarer Nachweis

  • Digitales Zertifikat und Eintrag im Sicherheits­logbuch nach Abschluss

Online-Unterweisung starten

Baggerschein verlängern oder Auffrischung — was ist gemeint?

Viele Bediener sprechen vom „Bagger­schein verlängern". Der Erdbau­maschinen­schein selbst läuft nicht ab. Pflicht ist die jährliche Unterweisung gemäß §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. „Auffrischen" und „verlängern" meinen umgangs­sprachlich genau diese Pflicht­unterweisung.

Welcher Nachweis bleibt am Ende?

  • PDF-Zertifikat mit Datum, Thema und Verständnis­prüfung

  • Eintrag im digitalen Sicherheits­logbuch des Mitarbeiters

  • Audit-Export für die Berufs­genossenschaft auf Knopfdruck

Kostenlose Beratung zur Ausbildung anfragen

Fragen zur passenden Schulungsstufe oder Terminfindung? Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Öffnungszeiten:

Mo - Fr

9:00 - 17:00

Sa - So

Geschlossen

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