Was zählt zu Hebezeugen?
Hebezeuge umfassen alle Geräte, die Lasten heben oder ziehen. Dazu zählen:
Winden (Hand-, Elektro- und Hydraulikwinden)
Hubgeräte (Kettenzüge, Seilzüge, Hebebühnenträger)
Zuggeräte und Greifzüge
Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifer, Vakuumheber, Klemmen)
Rechtsgrundlagen: §12 ArbSchG, DGUV V1 §4, DGUV Regel 100-500 sowie BetrSichV §14.