Ein Scan zeigt, ob die Maschine laufen darf.
Ein QR-Code-Scan am Gerät — und SiGeKo sieht Prüfprotokoll, Prüfplakette und Handbuch in unter 5 Sekunden. Keine Excel-Liste, kein Papierordner, keine Anrufe im Büro.
Ein QR-Code-Scan am Gerät — und SiGeKo sieht Prüfprotokoll, Prüfplakette und Handbuch in unter 5 Sekunden. Keine Excel-Liste, kein Papierordner, keine Anrufe im Büro.
Die Pflichtprüfung für Arbeitsmittel, digital dokumentiert.
Die UVV-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln: Stapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Bagger, Leitern, Regale.
Ziel: technische Mängel erkennen, bevor sie zum Unfall werden.
Rechtliche Grundlage:
BetrSichV §14 — wiederkehrende Prüfung
ArbSchG §§3, 4 — Arbeitgeberpflichten
DGUV V3, V52, V68, V70 — gerätespezifisch
Geprüft wird durch eine befähigte Person (TRBS 1203). Die Plattform hält jede Prüfung revisionssicher fest — Stand: April 2026.
Ein Werkzeug, vier Funktionen — alles rund um die Maschine.
Digitale Baumaschinenverwaltung: Jede Maschine mit Stammdaten, Standort, Fristen und Historie. Kein Excel mehr.
PDF-Prüfprotokolle: Sofort als PDF verfügbar, strukturiert, durchsuchbar. Audit-ready für BG und Behörde.
Digitales Handbuch: Bedienungsanleitung, Sicherheitsdatenblatt und Prüfhistorie — direkt an der Maschine, immer aktuell.
QR-Code-Aufkleber am Gerät: SiGeKo scannt auf der Baustelle — Prüfprotokoll, Prüfplakette und Handbuch erscheinen in Sekunden.
Automatische Fristerinnerung:60 und 30 Tage vor Ablauf — per E-Mail und im Dashboard. Keine versäumte Prüfung.
Weiterführende Quellen: BetrSichV §14 · DGUV-Vorschriften · TRBS 1203 Befähigte Personen.
Nur eine befähigte Person (BetrSichV §2 Abs. 6, TRBS 1203). Drei Anforderungen:
Berufsausbildung: eine einschlägige technische Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss.
Berufserfahrung: ausreichende praktische Erfahrung mit dem konkreten Arbeitsmittel.
Zeitnahe Tätigkeit: regelmäßige fachliche Beschäftigung mit dem Gerätetyp und nachweisliche Fortbildung.
Unsere Prüfer sind dokumentiert qualifiziert. Bei Kranen über 1 t ist zusätzlich ein Sachverständiger nach DGUV V52 §26 Pflicht — auch das decken wir ab. Die Qualifikationsnachweise liegen digital in der Maschinenakte.
Die Gefährdungsbeurteilung legt das Intervall fest — mindestens aber diese DGUV-Fristen:
Gabelstapler & Flurförderzeuge: mindestens jährlich (DGUV V68 §37).
Hubarbeitsbühnen: mindestens jährlich durch befähigte Person (DGUV Grundsatz 308-008).
Krane: jährlich durch befähigte Person, zusätzlich alle 4 Jahre durch Sachverständigen (DGUV V52 §§25, 26).
Erdbaumaschinen: mindestens jährlich (DGUV V70 in Verbindung mit DGUV Regel 100-500).
Leitern und Tritte: arbeitstägliche Sichtprüfung durch Nutzer plus jährliche Prüfung durch befähigte Person (DGUV Information 208-016).
Regale: jährliche Prüfung, ergänzt um Soforterfassung erkennbarer Schäden (DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635).
Anschlagmittel (Ketten, Seile, Rundschlingen): mindestens jährlich (DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8).
Außerordentliche Prüfung zusätzlich fällig nach Unfall, Reparatur, langer Standzeit oder Standortwechsel (BetrSichV §14 Abs. 2). Die Plattform plant auch diese Sonderprüfungen automatisch ein.
Jährliche Prüfung nach DGUV V68 §37 für alle kraftbetriebenen Flurförderzeuge — Gabelstapler, Mitgänger-Flurförderzeuge, Schubmaststapler, Teleskopstapler und Mitnahmestapler.
Prüfumfang:
Tragkonstruktion, Hubgerüst, Gabelzinken (Verschleiß, Risse, Verformung)
Hydraulik: Dichtheit, Schläuche, Hubzylinder, Neigezylinder
Fahrantrieb, Bremsen, Lenkung
Beleuchtung, Signalhorn, Rückfahrwarner
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Fahrerrückhalt, Not-Aus)
Reifen- bzw. Bereifungszustand, Batterie und Ladesystem
Ergebnis: PDF-Prüfprotokoll in der Maschinenakte, UVV-Prüfplakette und QR-Code-Aufkleber am Gerät. Kombinierbar mit der jährlichen Fahrer-Unterweisung.
Jährliche Prüfung durch befähigte Person nach DGUV Grundsatz 308-008. Wir prüfen Scheren-, Teleskop-, Gelenkteleskop- und Anhängerbühnen aller gängigen Hersteller.
Prüfumfang:
Tragwerk, Schweißnähte, Hubgerüst, Korbaufhängung
Hydrauliksystem: Zylinder, Schläuche, Ventile, Drucksicherung
Elektrik und Steuerung (Haupt- und Notsteuerung, Not-Aus)
Sicherheitseinrichtungen: Lastmomentbegrenzer, Neigungssensor, Totmannschalter
Abstützung, Fahrwerk, Bereifung
Korb-Geländer, PSAgA-Anschlagpunkte
Ergebnis: PDF-Protokoll, Prüfplakette und QR-Code am Gerät — SiGeKo prüft per Scan in Sekunden. Zusatz: jährliche Bediener-Unterweisung nach DGUV 208-019.
Krane: jährliche Prüfung durch befähigte Person (DGUV V52 §25). Zusätzlich alle vier Jahre durch Sachverständigen (§26). Wir decken beides ab.
Prüfumfang (Auszug):
Tragkonstruktion, Laufbahn, Radsätze, Antrieb
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel auf Verschleiß, Risse, Verformung
Seile oder Ketten: Ablegereife nach DIN ISO 4309 bzw. DGUV Grundsatz 309-007
Bremsen, Grenzschalter, Überlastsicherung
Steuerung, Funktionsprüfung unter Teillast
Prüfbuch-Check: Vollständigkeit seit Inbetriebnahme
Alle Protokolle in der Maschinenakte, QR-Code am Kran. Kombinierbar mit der jährlichen Kran-Unterweisung (DGUV V52 §29) auf derselben Plattform.
Bagger, Radlader, Planierraupen, Walzen und Dumper: jährliche Prüfung nach DGUV V70 in Verbindung mit DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12.
Prüfumfang:
Fahrwerk, Antrieb, Hydraulik, Lenkung, Bremsen
Ausleger, Löffel- bzw. Schnellwechselsystem, Anbaugeräte
Schutzeinrichtungen: ROPS, FOPS, Überrollbügel, Sicherheitsgurt
Rückfahrkamera, Warnsignale, Beleuchtung
Bedien-Ergonomie, Kabinenzustand, Not-Aus-Funktionen
Prüfung direkt auf der Baustelle. QR-Code-Aufkleber an jeder Maschine — SiGeKo scannt und sieht Protokoll, Handbuch und nächste Frist sofort.
Leitern und Tritte werden unterschätzt — dabei sind sie eine der häufigsten Unfallquellen. DGUV Information 208-016: tägliche Sichtprüfung durch den Nutzer, jährlich durch befähigte Person.
Prüfumfang:
Holme, Sprossen, Verbindungen auf Risse, Verformung, Korrosion
Leiternfüße, rutschhemmende Auflagen
Spreizsicherung, Gelenke, Arretierungen, Laufrollen
Kennzeichnung und Konformität (DIN EN 131)
Jede Leiter: Prüfplakette mit nächstem Termin plus Eintrag im Leiternkataster. QR-Code-Aufkleber zeigt Protokoll und Historie per Scan.
Lager- und Palettenregale: jährliche Prüfung durch befähigte Person (DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635). Bei sichtbarem Schaden: sofortige Meldung und Bewertung.
Prüfumfang:
Ständer, Traversen, Diagonalen auf Beschädigung und Verformung
Klassifizierung der Schäden nach Grün/Gelb/Rot (EN 15635)
Fußplatten, Dübel, Bodenverankerung
Anfahrschutz, Durchschubsicherung, Lastverteiler
Tragfähigkeitsschilder und Feldlastangaben
Jede Beanstandung fotodokumentiert im PDF-Protokoll — Sie wissen sofort, welches Regalfeld freigezogen werden muss. QR-Code am Regalkopf führt zum aktuellen Bericht.
Maschinen erfassen: Sie übermitteln Ihren Gerätebestand. Wir legen jede Maschine in der Plattform an — inklusive QR-Code-Aufkleber.
Termin abstimmen: Passend zu Ihrem Betrieb, auch standortübergreifend.
Vor-Ort-Prüfung: Befähigte Person prüft das Gerät und erfasst Zustand, Mängel und Messwerte direkt im System.
PDF-Protokoll & QR-Code: PDF-Protokoll landet sofort in der Maschinenakte. QR-Code-Aufkleber und Prüfplakette werden am Gerät angebracht.
Erinnerung: 60 und 30 Tage vor Ablauf meldet sich das System automatisch. Nichts geht mehr verloren.
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Drei konkrete Risiken:
Bußgelder bis 30.000 € (BetrSichV §22, ArbSchG §25).
Versicherungsschutz entfällt bei Unfällen mit dem betroffenen Arbeitsmittel.
Persönliche Haftung der Führungskraft — Regressansprüche der BG inklusive.
Eine lückenlose digitale Prüfhistorie in der Maschinenakte schützt zuverlässig. Stand: April 2026.
Geprüft von Stephan Kok, Geschäftsführer SafetyWorx365, seit 2010 im Bereich Arbeitssicherheit und DGUV-konforme Prüfungen tätig.
Die UVV-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln und Fahrzeugen nach den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §14). Sie dient dazu, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu verhindern. Pflichtig sind unter anderem Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Erdbaumaschinen, Leitern, Tritte und Regale — jeweils mit eigenen gerätespezifischen Vorschriften (z. B. DGUV V68 für Flurförderzeuge, DGUV V52 für Krane).
Eine UVV-Prüfung darf nur durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden und endet mit einem Prüfbericht sowie einer Prüfplakette am Gerät. Bei SafetyWorx365 erfolgt die komplette Dokumentation digital. Stand: April 2026.
Die Prüfintervalle hängen vom Gerätetyp und der Gefährdungsbeurteilung ab, dürfen die Mindestfristen der einschlägigen DGUV-Vorschriften aber nie unterschreiten. In der Praxis gilt: Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Erdbaumaschinen, Anschlagmittel und Regale müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Leitern und Tritte erfordern zusätzlich eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Nutzer (DGUV Information 208-016).
Bei Kranen mit mehr als 1 t Traglast ist zusätzlich alle vier Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich (DGUV V52 §26). Eine außerordentliche Prüfung ist immer dann fällig, wenn ein Gerät nach Unfall, Reparatur, längerer Außerbetriebnahme oder Standortwechsel wieder genutzt wird. Stand: April 2026.
UVV-Prüfungen dürfen ausschließlich durch eine befähigte Person im Sinne von BetrSichV §2 Abs. 6 in Verbindung mit TRBS 1203 durchgeführt werden. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: eine einschlägige Berufsausbildung, ausreichende praktische Erfahrung mit dem konkreten Arbeitsmittel sowie regelmäßige, zeitnahe fachliche Tätigkeit und Fortbildung. Ein reiner Hausmeister oder Bediener ohne diese Qualifikation darf nicht prüfen.
Für bestimmte Geräte — etwa Krane mit mehr als 1 t Traglast oder Aufzüge — sieht die DGUV zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch einen Sachverständigen vor. SafetyWorx365 stellt für alle Gerätetypen qualifizierte befähigte Personen und — wo erforderlich — zertifizierte Sachverständige. Stand: April 2026.
Die Kosten einer UVV-Prüfung hängen von Gerätetyp, Prüfumfang und Anzahl der Geräte ab. Für Standardgeräte wie Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen oder kleinere Krane bewegen sich die Einzelpreise branchenüblich im Bereich von 80 bis 250 € netto pro Gerät. Bei Sammelprüfungen auf einem Standort reduzieren sich die Kosten deutlich, weil Anfahrt- und Rüstzeiten nur einmal anfallen. Leitern- und Regalprüfungen werden meist nach Menge oder Regalfeld-Anzahl kalkuliert.
SafetyWorx365 erstellt auf Basis Ihres Geräte- und Standortbestands ein transparentes Festpreis-Angebot — inklusive Anfahrt, Vor-Ort-Prüfung, digitaler Berichtserstellung und Prüfplakette. Fristerinnerungen und das digitale Prüfarchiv sind für alle Kunden ohne Aufpreis enthalten. Stand: April 2026.
Wird eine vorgeschriebene UVV-Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, drohen drei handfeste Konsequenzen. Erstens: Bußgelder von bis zu 30.000 € nach BetrSichV §22 in Verbindung mit §25 ArbSchG. Zweitens: Verlust oder Kürzung des Versicherungsschutzes, wenn es mit einem ungeprüften Arbeitsmittel zu einem Unfall kommt — die Berufsgenossenschaft kann Regressansprüche gegen das Unternehmen und die verantwortlichen Führungskräfte geltend machen. Drittens: persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung.
Praktisch bedeutet das: Ungeprüfte Geräte dürfen nicht weiter verwendet werden, bis eine nachgeholte Prüfung erfolgt ist. Eine lückenlose digitale Prüfhistorie über die SafetyWorx365-Plattform schützt Sie im Schadensfall zuverlässig. Stand: April 2026.
Der UVV-Prüfbericht dokumentiert das Ergebnis der Prüfung und ist nach BetrSichV §14 Abs. 7 gesetzlich vorgeschrieben. Inhaltlich enthält er: Angaben zum Gerät (Typ, Seriennummer, Baujahr, Standort), Datum und Art der Prüfung, Name und Qualifikation der befähigten Person, den konkreten Prüfumfang, die festgestellten Mängel samt Schweregrad, eine Freigabe-Entscheidung (tauglich, eingeschränkt tauglich, nicht tauglich) sowie das Datum der nächsten fälligen Prüfung.
Bei SafetyWorx365 erhalten Sie den digitalen Prüfbericht inklusive Fotodokumentation der Mängel meist noch am Tag der Prüfung — strukturiert, durchsuchbar und DSGVO-konform archiviert. Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder Versicherung ist er sofort abrufbar. Stand: April 2026.
Ja, wir bieten UVV-Prüfungen (Unfallverhütungsvorschriften-Prüfungen) nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. UVV-Prüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen für Arbeitsmittel und müssen je nach Gerätetyp jährlich oder in kürzeren Intervallen durchgeführt werden. Unser Leistungsumfang:
Prüfung aller gängigen Arbeitsgeräte: Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Erdbaumaschinen und weitere
Digitale Prüfberichte: Automatische Dokumentation mit lückenloser Nachweisführung
Fristerinnerungen: Automatische Benachrichtigung vor Ablauf der Prüffristen
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zu UVV-Prüfungen in Ihrem Betrieb.
Mo - Fr
9:00 - 17:00
Sa - So
Geschlossen
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot für Ihre UVV-Prüfung.