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Ausbildung zum Bediener von Hallen-, Schwenk- und Portalkranen, inkl. Anschlagen von Lasten - Theorie-Schulung für erfahrene Bediener nach TRBS 1116

Theorie-Schulung für erfahrene Bediener nach TRBS 1116 – keine Anfängerschulung.

  • 100 % online: Lernen von überall
  • Sofort starten direkt nach der Bestellung
  • Zertifikat sofort nach Abschluss als PDF per E-Mail
  • Praxisnahe und kompakte Unterweisung mit Multiple-Choice-Fragen
Verfügbare Sprachen:

245,00 €

pro Teilnehmer, inkl. MwSt.

  • Dauer ca. 120-180 Minuten
  • Rechtsgrundlage DGUV V 52

SSL-gesicherte Bezahlung

  • VISA
  • PayPal
  • Klarna
  • riverty

Theorie-Schulung für erfahrene Bediener von Hallen-, Schwenk- und Portalkranen nach TRBS 1116 – für erfahrene Anwender mit Praxisroutine

Bitte beachten Sie vor dem Kauf: Mit dem Kauf verpflichten Sie sich als Unternehmer, die praktische Befähigung des Mitarbeiters vor Ort zu prüfen und uns zu bestätigen. Ein reines Online-Zertifikat ohne Praxisprüfung ist bei einer Erstausbildung rechtlich unwirksam.

Die schnelle und rechtssichere Lösung für Betriebe mit erfahrenen Fahrern. Sparen Sie Ausfallzeiten durch die Auslagerung der Theorie ins Netz.

  • Zielgruppe: Personen mit nachweisbarer, jahrelanger Fahrpraxis.

  • Inhalt: Komplette Vermittlung des theoretischen Fachwissens nach ArbSchG und BetrSichV inklusive Online-Abschlusstest.

  • Ihr Vorteil: Sie nutzen unser System für die Theorie. Das Zertifikat wird ausgestellt, sobald Sie uns die praktische Eignung des Mitarbeiters im Betrieb per Formular bestätigen.

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Die Ausbildung vermittelt sicherheitsrelevante Grundlagen für den verantwortungsvollen Einsatz von Krananlagen im betrieblichen Alltag. Im Mittelpunkt stehen der sichere Umgang mit dem jeweiligen Krantyp, das Erkennen typischer Gefährdungen, die bestimmungsgemäße Verwendung sowie das richtige Verhalten beim Anschlagen, Anheben, Verfahren, Schwenken, Positionieren und Absetzen von Lasten.

Die Schulung orientiert sich an den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ sowie an den einschlägigen Anforderungen der DGUV Vorschriften für den sicheren Betrieb von Kranen. Ziel ist es, vorhandene praktische Erfahrung mit den erforderlichen theoretischen und sicherheitstechnischen Kenntnissen zu verbinden.

Wichtiger Hinweis zur Zielgruppe:
Diese Ausbildung ist keine Grundlagenschulung für unerfahrene Personen. Sie ist ausschließlich für Teilnehmer geeignet, die bereits sicher und routiniert mit Hallen-, Schwenk- oder Portalkranen gearbeitet haben. Personen ohne ausreichende praktische Vorerfahrung benötigen eine umfassende Grundausbildung mit entsprechender praktischer Geräte-, Anlagen- und Einsatzunterweisung.

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen und DGUV-Vorgaben

  • Pflichten von Unternehmern, Vorgesetzten, Kranführern und Anschlägern

  • Anforderungen an Kranführerinnen und Kranführer

  • Bauarten, Einsatzbereiche und bestimmungsgemäße Verwendung

  • Aufbau, Funktion und sicherheitsrelevante Einrichtungen

  • Steuerungsarten, zum Beispiel Flursteuerung, Funksteuerung oder Kabinensteuerung

  • Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn

  • Tragfähigkeit, Lastmoment, Arbeitsbereich und Einsatzgrenzen

  • Auswahl und Kontrolle geeigneter Anschlagmittel

  • Grundlagen des sicheren Anschlagens von Lasten

  • Lastschwerpunkt, Anschlagarten und Neigungswinkel

  • Sicheres Anheben, Verfahren, Schwenken und Absetzen von Lasten

  • Vermeidung von Pendelbewegungen und unkontrollierten Lastbewegungen

  • Kommunikation mit Einweisern, Anschlägern und Personen im Arbeitsbereich

  • Handzeichen, Warnsignale und betriebliche Verkehrs- und Sicherheitsregeln

  • Gefahrenbereiche unter schwebenden Lasten

  • Verhalten bei eingeschränkter Sicht, beengten Verhältnissen und Personenverkehr

  • Abstellen, Sichern und Außerbetriebnahme der Krananlage

  • Verhalten bei Störungen, Unfällen und besonderen Gefahrensituationen

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DGUV-Vorgaben und betriebliche Beauftragung

Nach den Vorgaben der DGUV dürfen Krane nur von geeigneten, unterwiesenen und befähigten Personen geführt werden. Die Kranführerin bzw. der Kranführer muss für diese Tätigkeit geeignet sein, entsprechend unterwiesen werden und die Befähigung nachweisen können.

Zusätzlich zur erfolgreichen Teilnahme an der Schulung ist für den betrieblichen Einsatz eine Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich. Diese Beauftragung erfolgt durch den jeweiligen Betrieb und bezieht sich auf die dort eingesetzten Krananlagen, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Arbeitsbereiche und betrieblichen Sicherheitsregeln.

Die Teilnahme an dieser Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die vorhandene Qualifikation erfahrener Kranführer nachvollziehbar zu dokumentieren. Die abschließende Einsatzfreigabe und betriebliche Beauftragung erfolgen jedoch immer durch den Unternehmer bzw. die verantwortliche Führungskraft im Betrieb.

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Geeignet für

  • erfahrene Bediener von Hallenkranen, Schwenkkranen und Portalkranen

  • Beschäftigte, die bereits praktische Einsätze mit dem betreffenden Krantyp durchgeführt haben

  • Kranführer mit Erfahrung in Produktion, Lager, Logistik, Metallbau, Werkstatt, Industrie oder Instandhaltung

  • Personen, die Lasten mit kraftbetriebenen Krananlagen sicher bewegen und positionieren müssen

  • Unternehmen, die vorhandene Praxiserfahrung ihrer Mitarbeiter nach DGUV-orientierten Vorgaben überprüfen und dokumentieren möchten

  • Bedienpersonen, die eine Auffrischung oder formale Bestätigung ihrer Kenntnisse benötigen

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Nicht geeignet für

  • Personen ohne praktische Erfahrung mit Krananlagen

  • Anfänger ohne Bedien- und Anschlagpraxis

  • Teilnehmer, die den betreffenden Krantyp noch nie bedient haben

  • Personen ohne sichere Grundkenntnisse im Umgang mit Lasten und Anschlagmitteln

  • rein theoretische Teilnehmer ohne praktischen Bezug zur Krananlage

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Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Ausbildung für Bediener von Hallen-, Schwenk- und Portalkranen.

Dieser Nachweis dient als Grundlage für die betriebliche Beauftragung, ersetzt jedoch nicht die unternehmensinterne Einweisung an der konkreten Krananlage, in die verwendeten Lastaufnahme- und Anschlagmittel, in die betrieblichen Arbeitsbereiche sowie in die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsregeln.

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Produktdetails

  • Format: Online-Unterweisung (digital abrufbar)

  • Dauer: ca. 120-180 Minuten

  • Inkl. Teilnahmebestätigung / Zertifikat

  • Sofort einsetzbar im Unternehmen

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Voraussetzungen

  • Mindestalter gemäß betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen

  • körperliche und geistige Eignung

  • zuverlässiges und sicherheitsbewusstes Verhalten

  • ausreichende Deutschkenntnisse zum Verstehen sicherheitsrelevanter Anweisungen

  • nachweisbare praktische Erfahrung mit dem betreffenden Krantyp

  • sichere Grundkenntnisse im Umgang mit Lasten, Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln

  • Verständnis für Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt, Pendelbewegungen und Gefahrenbereiche

  • praktischer Bezug zum Einsatz von Krananlagen im jeweiligen Arbeitsumfeld

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Hinweis

Bitte buchen Sie diese Schulung nur für Teilnehmer, die bereits über ausreichende Praxiserfahrung im Umgang mit Hallen-, Schwenk- oder Portalkranen verfügen. Bei fehlender Erfahrung empfehlen wir eine vollständige Grundausbildung mit intensiver praktischer Geräte-, Anlagen- und Einsatzunterweisung.

  • DGUV V 52
  • DGUV G 309-003
  • DGUV I 209-091
  • DGUV I 209-013
  • DGUV R 109-017
  • DGUV R 100-500
  • ArbSchG & BetrSichV

  • Deutsch
  • Bosnisch
  • Bulgarisch
  • Englisch
  • Ungarisch
  • Polnisch
  • Rumänisch, Moldauisch
  • Russisch
Unterweisung

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47,75 € · pro Teilnehmer, inkl. MwSt.

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Häufig gestellte Fragen zum Kran

Die Sicherheitsunterweisungen von SafetyWorx365 sind in über 10 Sprachen verfügbar: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Bulgarisch und weitere. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine bevorzugte Sprache — die gesamte Schulung, einschließlich Lernmaterial und Verständnisprüfung, wird dann in dieser Sprache angezeigt. Das ist besonders relevant für die Bauwirtschaft, wo fremdsprachige Mitarbeiter auf Baustellen oft nicht ausreichend Deutsch verstehen, um eine rein deutschsprachige Unterweisung zu bestehen. Die mehrsprachige Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 auch bei internationalen Teams nachvollziehbar zu erfüllen.

Nach der Buchung im Online-Shop erhalten Ihre Mitarbeiter automatisch eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Zugangslink. Bei der Anmeldung wählen sie ihre bevorzugte Sprache und geben ihre Daten für das Zertifikat ein. Die Schulung kann flexibel am Computer, Tablet oder Smartphone absolviert werden — es wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Nach dem Lernmaterial folgt eine Verständnisprüfung per Multiple-Choice. Bei Bestehen wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und per E-Mail an den Teilnehmer sowie den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zugestellt. Als Arbeitgeber behalten Sie über das Dashboard jederzeit den Überblick über den Fortschritt aller Teilnehmer.

Ja. Sie können beliebig viele Mitarbeiter in einem Schritt zu einer oder mehreren Unterweisungen einladen. Jeder Teilnehmer erhält automatisch eine E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten und kann sich selbstständig anmelden — unabhängig von Standort, Sprache oder Endgerät. Über das Arbeitgeber-Dashboard sehen Sie in Echtzeit, wer die Schulung bereits abgeschlossen hat, wer noch teilnimmt und wer noch nicht gestartet hat. Die Zertifikate werden nach Bestehen automatisch erstellt und zentral im digitalen Sicherheitslogbuch dokumentiert.

Ja. Als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter haben Sie Zugriff auf ein Dashboard, das den Status aller Unterweisungen in Echtzeit anzeigt. Sie sehen auf einen Blick:

  • Welche Mitarbeiter ihre Unterweisung abgeschlossen haben

  • Wer gerade teilnimmt und wie weit der Fortschritt ist

  • Wer noch nicht gestartet hat

  • Welche Zertifikate demnächst ablaufen

Die Plattform erinnert automatisch an fällige Auffrischungen, sodass Sie keine Fristen verpassen.

Ja, digitale Sicherheitsunterweisungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12) und den DGUV-Vorschriften in Deutschland rechtlich zulässig und anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Unterweisung die inhaltlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung erfüllt, eine Verständniskontrolle beinhaltet und die Teilnahme nachweisbar dokumentiert wird. Die DGUV hat in ihrer Regel 100-001 klargestellt, dass elektronische Unterweisungsformen grundsätzlich zulässig sind, wenn diese Bedingungen erfüllt werden.

Alle SafetyWorx365-Unterweisungen enthalten eine integrierte Wissensüberprüfung, die bestanden werden muss, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird. Die Teilnahmedaten werden automatisch im digitalen Sicherheitslogbuch gespeichert — lückenlos dokumentiert und jederzeit abrufbar für Behördenkontrollen.

Die Kosten einer Sicherheitsunterweisung hängen stark vom gewählten Format ab. Klassische Vor-Ort-Schulungen werden meist nach Trainertag abgerechnet (branchenüblich 800–2.500 € netto pro Tag zzgl. Anfahrt und Raum). Intern durchgeführte Präsenzunterweisungen verursachen Personalkosten durch Vorbereitung, Abhaltung und Dokumentation — häufig unterschätzt, aber ein relevanter Kostenblock.

Online-Sicherheitsunterweisungen rechnen transparent pro Teilnehmer ab. Bei SafetyWorx365 liegt der Listenpreis typischerweise bei 69,90 € pro Teilnehmer und Thema (zzgl. MwSt.), inklusive Verständnisprüfung, digitalem Zertifikat und lückenloser Dokumentation im Sicherheitslogbuch. Mengenrabatte sind für Unternehmen mit mehreren Standorten oder größeren Teilnehmerzahlen möglich.

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Was ist ein Kranschein?

Der Kranschein, fachlich Befähigungs­nachweis für Kranführer, weist nach, dass eine Person zum sicheren Bedienen eines Krans qualifiziert ist. Rechts­grund­lage ist die DGUV Vorschrift 52 (Krane), ergänzt durch DGUV Grundsatz 309-003 zur Auswahl, Unterweisung und Befähigung von Kranführern.

Wichtig: Der Schein selbst ist lebenslang gültig. Pflicht ist die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Ohne diese verliert die Befähigung im Arbeitsalltag ihre Wirkung.

Wer braucht einen Kranschein?

Jede Person, die eigen­ständig einen Kran bedient. Das umfasst Hallen-Drehkrane, Turm-Drehkrane, Fahrzeug­krane sowie Brücken- und Portalkrane.

  • Bauunternehmen mit Hochbau, Tiefbau oder Brückenbau

  • Industrie­betriebe mit Hallen­krananlage

  • Logistik und Hafen­wirtschaft mit Portalkrane

  • Werkstätten mit Säulen­drehkrane oder Werkstatt­krane

Schein erwerben — Ausbildung

Wer noch keinen Kranschein hat, durchläuft eine theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung.

Inhalte der Ausbildung:

  • Rechts­grund­lagen: DGUV 52, DGUV 309-003, BetrSichV §12

  • Aufbau und Funktion des Krans, Sicherheits­einrichtungen

  • Lasten­berechnung und Standsicher­heit

  • Anschlagen von Lasten und Kommunikation mit dem Anschläger

  • Praktische Bedienung und Notfall­situationen

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer den Kranschein. Sprechen Sie uns für die Erst­ausbildung gerne direkt an.

Beratung zur Ausbildung anfragen

Schein auffrischen — Jährliche Online-Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist Pflicht nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Sie hält den Bedienerschein wirksam und Ihre Mitarbeiter auf aktuellem Stand.

Was die Plattform übernimmt:

  • Online-Unterweisung in über 10 Sprachen, von Polnisch bis Türkisch

  • Verständnis­prüfung in der Mutter­sprache als belastbarer Nachweis

  • Digitales Zertifikat nach Abschluss, sofort im Sicherheits­logbuch

  • Erinnerung vor Ablauf der nächsten jährlichen Unterweisung

Eine Unterweisung dauert pro Mitarbeiter circa 30 Minuten und kann auf Smartphone, Tablet oder PC durchgeführt werden.

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Schein verlängern oder Auffrischung — was ist gemeint?

Viele Bediener und Vorgesetzte sprechen vom „Kranschein verlängern". Das ist umgangs­sprachlich gemeint. Der Schein selbst hat kein Ablauf­datum. Was jährlich erfolgen muss, ist die Unterweisung gemäß §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Wer „auffrischen" sagt, meint genau diese jährliche Unterweisung.

Welcher Nachweis bleibt am Ende?

Nach jeder erfolgreich abgeschlossenen Online-Unterweisung erstellt die Plattform automatisch:

  • PDF-Zertifikat mit Datum, Thema und bestandener Verständnis­prüfung

  • Eintrag im digitalen Sicherheits­logbuch des Mitarbeiters

  • Audit-Export für die Berufs­genossenschaft, jeder­zeit abrufbar

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