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Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Nur für Personen mit ausreichender Praxiserfahrung – keine Anfängerschulung.

  • 100 % online: Lernen von überall
  • Sofort starten direkt nach der Bestellung
  • Zertifikat sofort nach Abschluss als PDF per E-Mail
  • Praxisnahe und kompakte Unterweisung mit Multiple-Choice-Fragen
Verfügbare Sprachen:

395,00 €

pro Teilnehmer, inkl. MwSt.

  • Dauer ca. 120–180 Minuten
  • Rechtsgrundlage DGUV V 1

SSL-gesicherte Bezahlung

  • VISA
  • PayPal
  • Klarna
  • riverty

Schulung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln

Diese Online-Schulungsmaßnahme vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken und Normen.

Anschlagmittel wie Ketten, Drahtseile, Hebebänder, Rundschlingen und Verbindungselemente sind beim Heben und Bewegen von Lasten hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß, Beschädigungen, Überlastung oder unsachgemäße Verwendung können ihre Tragfähigkeit beeinträchtigen und zu schweren Unfällen führen. Deshalb müssen Anschlagmittel regelmäßig kontrolliert und in festgelegten Abständen durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Die Schulung behandelt typische Schäden und Ablegereifen, die fachgerechte Beurteilung verschiedener Anschlagmittel sowie die erforderlichen Maßnahmen bei festgestellten Mängeln. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer, Prüfungen systematisch durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ziel der Schulung

Ziel der Qualifizierung ist der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung und Beurteilung von Anschlagmitteln. Nach erfolgreichem Abschluss können die Teilnehmer den sicherheitstechnischen Zustand der Arbeitsmittel bewerten, Mängel und Ablegekriterien erkennen, geeignete Maßnahmen veranlassen und die Prüfergebnisse rechtssicher dokumentieren.

Die Schulung orientiert sich insbesondere an der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ sowie den für die jeweiligen Anschlagmittel geltenden Normen.

Wichtiger Hinweis

Die Teilnahme an der Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Die Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber und setzt zusätzlich die nach TRBS 1203 erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit voraus.

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung)

  • Anforderungen der TRBS 1201 und TRBS 1203 an Prüfungen und Befähigte Personen

  • DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

  • Aufgaben und Verantwortung von Arbeitgebern und Befähigten Personen

  • Arten, Aufbau und Kennzeichnung von Anschlagmitteln

  • Anschlagketten, Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen

  • Schäkel, Haken, Verbindungselemente und Anschlagpunkte

  • Tragfähigkeitsangaben, Kennzeichnungen und Herstellerinformationen

  • Einfluss von Anschlagart, Neigungswinkel, Temperatur und Umgebungseinwirkungen auf die Tragfähigkeit

  • Anforderungen an bestimmungsgemäße Verwendung, Lagerung, Pflege und Instandhaltung

  • Prüfanlässe, Prüffristen und Prüfumfang

  • Sicht- und Funktionsprüfung von Anschlagmitteln

  • Typische Schäden an Ketten, Seilen und textilen Anschlagmitteln

  • Verschleiß, Verformungen, Risse, Korrosion, Drahtbrüche sowie thermische und chemische Schäden

  • Erkennen fehlender oder unleserlicher Kennzeichnungen

  • Beurteilung der Ablegereife und Festlegung geeigneter Maßnahmen

  • Aussonderung und Sicherung mangelhafter Anschlagmittel

  • Dokumentation der Prüfung und Kennzeichnung des Prüfstatus

  • Praxisnahe Fallbeispiele und Schadensbewertungen

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Rechtliche Grundlagen

Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Anschlagmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Prüfung ist durch eine Person durchführen zu lassen, die aufgrund ihrer Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Online-Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und unterstützt anhand praxisnaher Beispiele die fachgerechte Beurteilung von Anschlagmitteln. Ob eine Person im Sinne der TRBS 1203 als Befähigte Person eingesetzt werden kann, entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit.

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Geeignet für

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Meister, Vorarbeiter und Teamleiter

  • Instandhaltungs- und Wartungspersonal

  • Kranführer und erfahrene Anschläger

  • Verantwortliche für Arbeitsmittelprüfungen

  • Mitarbeiter aus Produktion, Logistik, Montage und Industrie

  • Personen, die künftig Prüfungen von Anschlagmitteln im Unternehmen durchführen sollen

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Nicht geeignet für

  • Personen ohne technischen oder betrieblichen Bezug zu Anschlagmitteln

  • Teilnehmer, die ausschließlich das sichere Anschlagen von Lasten erlernen möchten

  • Personen ohne betriebliche Aufgabe im Bereich der Arbeitsmittelprüfung

  • Personen, denen die erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit gemäß TRBS 1203 fehlt

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Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die Qualifizierung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln.

Die Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse gemäß TRBS 1203 sowie den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Die schriftliche Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der individuellen fachlichen Voraussetzungen.

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Produktdetails

  • Format: Online-Schulung, digital abrufbar

  • Dauer: ca. 120–180 Minuten

  • Inkl. Teilnahmebestätigung / Zertifikat

  • Sofort im Unternehmen einsetzbar

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Voraussetzungen

  • Technische oder handwerkliche Berufsausbildung beziehungsweise vergleichbare Qualifikation

  • Berufserfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln, Hebezeugen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln

  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im entsprechenden Aufgabenbereich

  • Technisches Verständnis und Kenntnisse der betrieblichen Einsatzbedingungen

  • Ausreichende Deutschkenntnisse zum Verständnis technischer und sicherheitsrelevanter Inhalte

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Hinweis

Diese Schulung vermittelt die theoretischen Fachkenntnisse für die Prüfung von Anschlagmitteln nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1201, der TRBS 1203 und der DGUV Regel 109-017 sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Produktnormen.

Die Bestellung zur Befähigten Person erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber und setzt neben der erfolgreichen Schulung die Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß TRBS 1203 voraus.

  • DGUV V 1
  • DGUV R 100-500
  • TRBS 1203
  • TRBS 1201 und BetrSichV

  • Deutsch
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Häufig gestellte Fragen zum Anschläger

Die Sicherheitsunterweisungen von SafetyWorx365 sind in über 10 Sprachen verfügbar: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Bulgarisch und weitere. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine bevorzugte Sprache — die gesamte Schulung, einschließlich Lernmaterial und Verständnisprüfung, wird dann in dieser Sprache angezeigt. Das ist besonders relevant für die Bauwirtschaft, wo fremdsprachige Mitarbeiter auf Baustellen oft nicht ausreichend Deutsch verstehen, um eine rein deutschsprachige Unterweisung zu bestehen. Die mehrsprachige Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 auch bei internationalen Teams nachvollziehbar zu erfüllen.

Nach der Buchung im Online-Shop erhalten Ihre Mitarbeiter automatisch eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Zugangslink. Bei der Anmeldung wählen sie ihre bevorzugte Sprache und geben ihre Daten für das Zertifikat ein. Die Schulung kann flexibel am Computer, Tablet oder Smartphone absolviert werden — es wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Nach dem Lernmaterial folgt eine Verständnisprüfung per Multiple-Choice. Bei Bestehen wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und per E-Mail an den Teilnehmer sowie den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zugestellt. Als Arbeitgeber behalten Sie über das Dashboard jederzeit den Überblick über den Fortschritt aller Teilnehmer.

Ja. Sie können beliebig viele Mitarbeiter in einem Schritt zu einer oder mehreren Unterweisungen einladen. Jeder Teilnehmer erhält automatisch eine E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten und kann sich selbstständig anmelden — unabhängig von Standort, Sprache oder Endgerät. Über das Arbeitgeber-Dashboard sehen Sie in Echtzeit, wer die Schulung bereits abgeschlossen hat, wer noch teilnimmt und wer noch nicht gestartet hat. Die Zertifikate werden nach Bestehen automatisch erstellt und zentral im digitalen Sicherheitslogbuch dokumentiert.

Ja. Als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter haben Sie Zugriff auf ein Dashboard, das den Status aller Unterweisungen in Echtzeit anzeigt. Sie sehen auf einen Blick:

  • Welche Mitarbeiter ihre Unterweisung abgeschlossen haben

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Ja, digitale Sicherheitsunterweisungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12) und den DGUV-Vorschriften in Deutschland rechtlich zulässig und anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Unterweisung die inhaltlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung erfüllt, eine Verständniskontrolle beinhaltet und die Teilnahme nachweisbar dokumentiert wird. Die DGUV hat in ihrer Regel 100-001 klargestellt, dass elektronische Unterweisungsformen grundsätzlich zulässig sind, wenn diese Bedingungen erfüllt werden.

Alle SafetyWorx365-Unterweisungen enthalten eine integrierte Wissensüberprüfung, die bestanden werden muss, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird. Die Teilnahmedaten werden automatisch im digitalen Sicherheitslogbuch gespeichert — lückenlos dokumentiert und jederzeit abrufbar für Behördenkontrollen.

Die Kosten einer Sicherheitsunterweisung hängen stark vom gewählten Format ab. Klassische Vor-Ort-Schulungen werden meist nach Trainertag abgerechnet (branchenüblich 800–2.500 € netto pro Tag zzgl. Anfahrt und Raum). Intern durchgeführte Präsenzunterweisungen verursachen Personalkosten durch Vorbereitung, Abhaltung und Dokumentation — häufig unterschätzt, aber ein relevanter Kostenblock.

Online-Sicherheitsunterweisungen rechnen transparent pro Teilnehmer ab. Bei SafetyWorx365 liegt der Listenpreis typischerweise bei 69,90 € pro Teilnehmer und Thema (zzgl. MwSt.), inklusive Verständnisprüfung, digitalem Zertifikat und lückenloser Dokumentation im Sicherheitslogbuch. Mengenrabatte sind für Unternehmen mit mehreren Standorten oder größeren Teilnehmerzahlen möglich.

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Was ist ein Anschläger­schein?

Anschläger sind die Personen, die Lasten am Kran­haken sicher anschlagen, signalisieren und entgegen­nehmen. Rechts­grund­lage ist DGUV Grundsatz 309-003 in Verbindung mit §12 ArbSchG und DGUV V1 §4.

Der Befähigungs­nachweis gilt lebens­lang. Pflicht ist die jährliche Unterweisung für jede aktive Anschläger-Tätigkeit.

Wer braucht diese Unterweisung?

  • Anschläger im Bau, in der Industrie oder Logistik

  • Anwender von Anschlag­mitteln (Ketten, Stahl­seile, Hebebänder)

  • Mitarbeiter, die Lasten an Hebezeugen befestigen

Schein erwerben — Ausbildung

Die Erst­ausbildung kombiniert Theorie und praktische Übung am Arbeitsplatz.

  • Anschlag­arten und Anschlag­mittel auswählen

  • Last­ge­wichts­berechnung und Sicherheits­faktor

  • Hand­zeichen und Funkkommunikation mit dem Kran­führer

  • Sicht­prüfung von Anschlag­mitteln vor jedem Einsatz

Sprechen Sie uns für die Erst­ausbildung gerne direkt an.

Beratung zur Ausbildung anfragen

Schein auffrischen — Jährliche Online-Unterweisung

Zwei aufeinander abgestimmte Online-Unterweisungen decken die Pflicht­themen ab.

  • Anschlagen von Lasten — Pflichten und Sicherheits­regeln für die Tätigkeit

  • Anschlag­mittel — Auswahl, Kontrolle und Pflege der Hilfs­mittel

  • In über 10 Sprachen verfügbar

  • Verständnis­prüfung in der Mutter­sprache, digitales Zertifikat im Sicherheits­logbuch

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Anschläger oder Anschlag­mittel — was muss ich unter­weisen?

Anschläger sind Personen, Anschlag­mittel sind Hilfs­geräte (Seile, Ketten, Schäkel, Hebe­bänder). Pflichtig sind beide: die Tätigkeit und der sichere Umgang mit den Mitteln. Beide Themen werden in der jährlichen Unterweisung gemäß §12 ArbSchG und DGUV V1 §4 abgedeckt.

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