Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Nur für Personen mit ausreichender Praxiserfahrung – keine Anfängerschulung.
- 100 % online: Lernen von überall
- Sofort starten direkt nach der Bestellung
- Zertifikat sofort nach Abschluss als PDF per E-Mail
- Praxisnahe und kompakte Unterweisung mit Multiple-Choice-Fragen
395,00 €
pro Teilnehmer, inkl. MwSt.
- Dauer ca. 120–180 Minuten
- Rechtsgrundlage DGUV V 1
SSL-gesicherte Bezahlung
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Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
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Schulung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln
Diese Online-Schulungsmaßnahme vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken und Normen.
Anschlagmittel wie Ketten, Drahtseile, Hebebänder, Rundschlingen und Verbindungselemente sind beim Heben und Bewegen von Lasten hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß, Beschädigungen, Überlastung oder unsachgemäße Verwendung können ihre Tragfähigkeit beeinträchtigen und zu schweren Unfällen führen. Deshalb müssen Anschlagmittel regelmäßig kontrolliert und in festgelegten Abständen durch eine Befähigte Person geprüft werden.
Die Schulung behandelt typische Schäden und Ablegereifen, die fachgerechte Beurteilung verschiedener Anschlagmittel sowie die erforderlichen Maßnahmen bei festgestellten Mängeln. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer, Prüfungen systematisch durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ziel der Schulung
Ziel der Qualifizierung ist der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung und Beurteilung von Anschlagmitteln. Nach erfolgreichem Abschluss können die Teilnehmer den sicherheitstechnischen Zustand der Arbeitsmittel bewerten, Mängel und Ablegekriterien erkennen, geeignete Maßnahmen veranlassen und die Prüfergebnisse rechtssicher dokumentieren.
Die Schulung orientiert sich insbesondere an der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ sowie den für die jeweiligen Anschlagmittel geltenden Normen.
Wichtiger Hinweis
Die Teilnahme an der Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Die Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber und setzt zusätzlich die nach TRBS 1203 erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit voraus.
Inhalte der Schulung
Rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung)
Anforderungen der TRBS 1201 und TRBS 1203 an Prüfungen und Befähigte Personen
DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
Aufgaben und Verantwortung von Arbeitgebern und Befähigten Personen
Arten, Aufbau und Kennzeichnung von Anschlagmitteln
Anschlagketten, Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen
Schäkel, Haken, Verbindungselemente und Anschlagpunkte
Tragfähigkeitsangaben, Kennzeichnungen und Herstellerinformationen
Einfluss von Anschlagart, Neigungswinkel, Temperatur und Umgebungseinwirkungen auf die Tragfähigkeit
Anforderungen an bestimmungsgemäße Verwendung, Lagerung, Pflege und Instandhaltung
Prüfanlässe, Prüffristen und Prüfumfang
Sicht- und Funktionsprüfung von Anschlagmitteln
Typische Schäden an Ketten, Seilen und textilen Anschlagmitteln
Verschleiß, Verformungen, Risse, Korrosion, Drahtbrüche sowie thermische und chemische Schäden
Erkennen fehlender oder unleserlicher Kennzeichnungen
Beurteilung der Ablegereife und Festlegung geeigneter Maßnahmen
Aussonderung und Sicherung mangelhafter Anschlagmittel
Dokumentation der Prüfung und Kennzeichnung des Prüfstatus
Praxisnahe Fallbeispiele und Schadensbewertungen
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Rechtliche Grundlagen
Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Anschlagmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Prüfung ist durch eine Person durchführen zu lassen, die aufgrund ihrer Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Online-Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und unterstützt anhand praxisnaher Beispiele die fachgerechte Beurteilung von Anschlagmitteln. Ob eine Person im Sinne der TRBS 1203 als Befähigte Person eingesetzt werden kann, entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit.
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Geeignet für
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Meister, Vorarbeiter und Teamleiter
Instandhaltungs- und Wartungspersonal
Kranführer und erfahrene Anschläger
Verantwortliche für Arbeitsmittelprüfungen
Mitarbeiter aus Produktion, Logistik, Montage und Industrie
Personen, die künftig Prüfungen von Anschlagmitteln im Unternehmen durchführen sollen
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Nicht geeignet für
Personen ohne technischen oder betrieblichen Bezug zu Anschlagmitteln
Teilnehmer, die ausschließlich das sichere Anschlagen von Lasten erlernen möchten
Personen ohne betriebliche Aufgabe im Bereich der Arbeitsmittelprüfung
Personen, denen die erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit gemäß TRBS 1203 fehlt
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Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die Qualifizierung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln.
Die Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse gemäß TRBS 1203 sowie den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Die schriftliche Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der individuellen fachlichen Voraussetzungen.
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Produktdetails
Format: Online-Schulung, digital abrufbar
Dauer: ca. 120–180 Minuten
Inkl. Teilnahmebestätigung / Zertifikat
Sofort im Unternehmen einsetzbar
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Voraussetzungen
Technische oder handwerkliche Berufsausbildung beziehungsweise vergleichbare Qualifikation
Berufserfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln, Hebezeugen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln
Zeitnahe berufliche Tätigkeit im entsprechenden Aufgabenbereich
Technisches Verständnis und Kenntnisse der betrieblichen Einsatzbedingungen
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Verständnis technischer und sicherheitsrelevanter Inhalte
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Hinweis
Diese Schulung vermittelt die theoretischen Fachkenntnisse für die Prüfung von Anschlagmitteln nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1201, der TRBS 1203 und der DGUV Regel 109-017 sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Produktnormen.
Die Bestellung zur Befähigten Person erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber und setzt neben der erfolgreichen Schulung die Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß TRBS 1203 voraus.
- DGUV V 1
- DGUV R 100-500
- TRBS 1203
- TRBS 1201 und BetrSichV
- Deutsch