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Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

  • 100 % online: Lernen von überall
  • Sofort starten direkt nach der Bestellung
  • Zertifikat sofort nach Abschluss als PDF per E-Mail
  • Praxisnahe und kompakte Unterweisung mit Multiple-Choice-Fragen
Verfügbare Sprachen:

395,00 €

pro Teilnehmer, inkl. MwSt.

  • Dauer ca. 120–180 Minuten
  • Rechtsgrundlage DGUV V 1

SSL-gesicherte Bezahlung

  • VISA
  • PayPal
  • Klarna
  • riverty

395,00 €

pro Teilnehmer, inkl. MwSt.

Schulung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln

Diese Online-Schulungsmaßnahme vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 sowie den einschlägigen DGUV-Regelwerken und Normen.

Anschlagmittel wie Ketten, Drahtseile, Hebebänder, Rundschlingen und Verbindungselemente sind beim Heben und Bewegen von Lasten hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß, Beschädigungen, Überlastung oder unsachgemäße Verwendung können ihre Tragfähigkeit beeinträchtigen und zu schweren Unfällen führen. Deshalb müssen Anschlagmittel regelmäßig kontrolliert und in festgelegten Abständen durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Die Schulung behandelt typische Schäden und Ablegereifen, die fachgerechte Beurteilung verschiedener Anschlagmittel sowie die erforderlichen Maßnahmen bei festgestellten Mängeln. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer, Prüfungen systematisch durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ziel der Schulung

Ziel der Qualifizierung ist der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung und Beurteilung von Anschlagmitteln. Nach erfolgreichem Abschluss können die Teilnehmer den sicherheitstechnischen Zustand der Arbeitsmittel bewerten, Mängel und Ablegekriterien erkennen, geeignete Maßnahmen veranlassen und die Prüfergebnisse rechtssicher dokumentieren.

Die Schulung orientiert sich insbesondere an der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ sowie den für die jeweiligen Anschlagmittel geltenden Normen.

Wichtiger Hinweis

Die Teilnahme an der Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Die Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber und setzt zusätzlich die nach TRBS 1203 erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit voraus.

Inhalte der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung)

  • Anforderungen der TRBS 1201 und TRBS 1203 an Prüfungen und Befähigte Personen

  • DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

  • Aufgaben und Verantwortung von Arbeitgebern und Befähigten Personen

  • Arten, Aufbau und Kennzeichnung von Anschlagmitteln

  • Anschlagketten, Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen

  • Schäkel, Haken, Verbindungselemente und Anschlagpunkte

  • Tragfähigkeitsangaben, Kennzeichnungen und Herstellerinformationen

  • Einfluss von Anschlagart, Neigungswinkel, Temperatur und Umgebungseinwirkungen auf die Tragfähigkeit

  • Anforderungen an bestimmungsgemäße Verwendung, Lagerung, Pflege und Instandhaltung

  • Prüfanlässe, Prüffristen und Prüfumfang

  • Sicht- und Funktionsprüfung von Anschlagmitteln

  • Typische Schäden an Ketten, Seilen und textilen Anschlagmitteln

  • Verschleiß, Verformungen, Risse, Korrosion, Drahtbrüche sowie thermische und chemische Schäden

  • Erkennen fehlender oder unleserlicher Kennzeichnungen

  • Beurteilung der Ablegereife und Festlegung geeigneter Maßnahmen

  • Aussonderung und Sicherung mangelhafter Anschlagmittel

  • Dokumentation der Prüfung und Kennzeichnung des Prüfstatus

  • Praxisnahe Fallbeispiele und Schadensbewertungen

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Rechtliche Grundlagen

Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Anschlagmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Prüfung ist durch eine Person durchführen zu lassen, die aufgrund ihrer Qualifikation, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Online-Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und unterstützt anhand praxisnaher Beispiele die fachgerechte Beurteilung von Anschlagmitteln. Ob eine Person im Sinne der TRBS 1203 als Befähigte Person eingesetzt werden kann, entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit.

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Geeignet für

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Meister, Vorarbeiter und Teamleiter

  • Instandhaltungs- und Wartungspersonal

  • Kranführer und erfahrene Anschläger

  • Verantwortliche für Arbeitsmittelprüfungen

  • Mitarbeiter aus Produktion, Logistik, Montage und Industrie

  • Personen, die künftig Prüfungen von Anschlagmitteln im Unternehmen durchführen sollen

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Nicht geeignet für

  • Personen ohne technischen oder betrieblichen Bezug zu Anschlagmitteln

  • Teilnehmer, die ausschließlich das sichere Anschlagen von Lasten erlernen möchten

  • Personen ohne betriebliche Aufgabe im Bereich der Arbeitsmittelprüfung

  • Personen, denen die erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit gemäß TRBS 1203 fehlt

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Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die Qualifizierung zur Befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln.

Die Schulung vermittelt die erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse gemäß TRBS 1203 sowie den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Die schriftliche Beauftragung als Befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der individuellen fachlichen Voraussetzungen.

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Produktdetails

  • Format: Online-Schulung, digital abrufbar

  • Dauer: ca. 120–180 Minuten

  • Inkl. Teilnahmebestätigung / Zertifikat

  • Sofort im Unternehmen einsetzbar

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Voraussetzungen

  • Technische oder handwerkliche Berufsausbildung beziehungsweise vergleichbare Qualifikation

  • Berufserfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln, Hebezeugen oder vergleichbaren Arbeitsmitteln

  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im entsprechenden Aufgabenbereich

  • Technisches Verständnis und Kenntnisse der betrieblichen Einsatzbedingungen

  • Ausreichende Deutschkenntnisse zum Verständnis technischer und sicherheitsrelevanter Inhalte

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Hinweis

Diese Schulung vermittelt die theoretischen Fachkenntnisse für die Prüfung von Anschlagmitteln nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1201, der TRBS 1203 und der DGUV Regel 109-017 sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Produktnormen.

Die Bestellung zur Befähigten Person erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber und setzt neben der erfolgreichen Schulung die Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß TRBS 1203 voraus.

  • DGUV V 1
  • DGUV R 100-500
  • TRBS 1203
  • TRBS 1201 und BetrSichV

  • Deutsch

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Vielen Dank! Die Schulung war sehr verständlich und hilfreich.

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Deine Dokumentation ist DGUV-konform

Sicher nach dem Arbeitsschutzgesetz

Habe deine Dokumentation jederzeit griffbereit. Im Personal Safety Logbook deines SafetyWorx365-Accounts sind alle Zertifikate sicher und DGUV-konform für dich hinterlegt.

Deine Unterweisungen immer im Blick

Wir erinnern dich per E-Mail

Wir unterstützen dich bei der Einhaltung der Fristen. Erhalte einfach eine automatische E-Mail-Benachrichtigung, sobald eine Unterweisung erneuert werden muss

Diese Ausbildung läuft auf jedem Gerät

Ihre Mitarbeiter brauchen keine Installation und keinen Schulungsraum. Ein Link im Browser genügt, auf dem Rechner ebenso wie auf dem Smartphone.

DE Frage 1 von 6

Warum darf sich eine befähigte Person bei ihrer Beurteilung nicht von betrieblichen Interessen beeinflussen lassen?

Weiter

Die erste Verständnisfrage dieser Ausbildung, gezeigt auf Monitor, Laptop, Tablet und Smartphone.

Wird eine Verständnisfrage falsch beantwortet, führt die Ausbildung zurück zum passenden Lerninhalt. Ein neuer Versuch ist jederzeit möglich und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Sicherheitsschulungen

Die Sicherheitsunterweisungen von SafetyWorx365 sind in über 10 Sprachen verfügbar: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Bulgarisch und weitere. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine bevorzugte Sprache — die gesamte Schulung, einschließlich Lernmaterial und Verständnisprüfung, wird dann in dieser Sprache angezeigt. Das ist besonders relevant für die Bauwirtschaft, wo fremdsprachige Mitarbeiter auf Baustellen oft nicht ausreichend Deutsch verstehen, um eine rein deutschsprachige Unterweisung zu bestehen. Die mehrsprachige Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 auch bei internationalen Teams nachvollziehbar zu erfüllen.

SafetyWorx365 bietet zwei Hauptbereiche:

  • Sicherheitsunterweisungen (jährliche Pflichtunterweisung nach ArbSchG §12): Über 250 Themen in 10+ Sprachen zu Arbeitsschutz, Betriebsmitteln, Gefahrstoffen, Explosionsschutz, Verkehr & Transport und Büro-Arbeitsplatz. Rein online absolvierbar.

  • Bedienerausbildungen (DGUV-konformer Fahrausweis/Befähigungsnachweis): Gabelstapler nach DGUV Vorschrift 68, Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008, Erdbaumaschinen, Krane und Teleskopmaschinen. Als Blended Learning (Theorie online + Praxis vor Ort) oder Inhouse-Schulung verfügbar.

Alle Schulungen beinhalten eine Verständnisprüfung und ein digitales Zertifikat. Übersicht und Preise finden Sie im Online-Shop.

Alle Zertifikate von SafetyWorx365 sind 12 Monate gültig, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe für jährliche Sicherheitsunterweisungen nach ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1. Jedes Zertifikat enthält den vollständigen Namen des Teilnehmers, das Unterweisungsthema, das Datum der erfolgreichen Teilnahme, das Ergebnis der Verständnisprüfung und das Gültigkeitsdatum. Diese Angaben erfüllen die Dokumentationspflichten, die Arbeitgeber gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften nachweisen müssen. Die Zertifikate werden automatisch per E-Mail an den Teilnehmer und den zuständigen Sicherheitsbeauftragten versendet und sind zusätzlich jederzeit im digitalen Sicherheitslogbuch der Plattform abrufbar. Unsere Schulungsinhalte werden kontinuierlich von Fachexperten aktualisiert und entsprechen stets den aktuellen DGUV-Vorschriften und Regelwerken.

Ja. Als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter haben Sie Zugriff auf ein Dashboard, das den Status aller Unterweisungen in Echtzeit anzeigt. Sie sehen auf einen Blick:

  • Welche Mitarbeiter ihre Unterweisung abgeschlossen haben

  • Wer gerade teilnimmt und wie weit der Fortschritt ist

  • Wer noch nicht gestartet hat

  • Welche Zertifikate demnächst ablaufen

Die Plattform erinnert automatisch an fällige Auffrischungen, sodass Sie keine Fristen verpassen.

Ja. Sie können beliebig viele Mitarbeiter in einem Schritt zu einer oder mehreren Unterweisungen einladen. Jeder Teilnehmer erhält automatisch eine E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten und kann sich selbstständig anmelden — unabhängig von Standort, Sprache oder Endgerät. Über das Arbeitgeber-Dashboard sehen Sie in Echtzeit, wer die Schulung bereits abgeschlossen hat, wer noch teilnimmt und wer noch nicht gestartet hat. Die Zertifikate werden nach Bestehen automatisch erstellt und zentral im digitalen Sicherheitslogbuch dokumentiert.

Nach der Buchung im Online-Shop erhalten Ihre Mitarbeiter automatisch eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Zugangslink. Bei der Anmeldung wählen sie ihre bevorzugte Sprache und geben ihre Daten für das Zertifikat ein. Die Schulung kann flexibel am Computer, Tablet oder Smartphone absolviert werden — es wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Nach dem Lernmaterial folgt eine Verständnisprüfung per Multiple-Choice. Bei Bestehen wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und per E-Mail an den Teilnehmer sowie den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zugestellt. Als Arbeitgeber behalten Sie über das Dashboard jederzeit den Überblick über den Fortschritt aller Teilnehmer.

Die Verständnisprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht.

Bei einer falschen Antwort wird der Teilnehmer automatisch zum passenden Lerninhalt zurückgeführt. Er arbeitet den Abschnitt erneut durch und beantwortet die Frage danach noch einmal. Bereits richtig beantwortete Fragen bleiben gespeichert und müssen nicht wiederholt werden.

Das Zertifikat wird erst ausgestellt, wenn alle Fragen korrekt beantwortet wurden. Das sichert die Qualität der Unterweisung im Sinne der DGUV-Anforderungen.

Wann erhältst du das Zertifikat?

Du erhältst dein Zertifikat sofort nach bestandener Unterweisung.
Das Zertifikat wird automatisch als PDF per E-Mail versendet.

  • Das Zertifikat belegt die Teilnahme mit Datum, Thema und Rechtsgrundlage nach §12 ArbSchG.

  • Jeder Nachweis bleibt in Personal Safety Logbook in deinem Account gespeichert.

  • Du kannst das Zertifikat jederzeit erneut herunterladen.

  • Bei einer Prüfung durch Bauamt oder Berufsgenossenschaft legst du den Nachweis in Sekunden vor.

So ist jede Unterweisung unmittelbar und nachweisbar dokumentiert.

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