Was ist ein Teleskopladerschein?
Der Teleskopladerschein, auch Teleskopstaplerschein genannt, weist die Befähigung zum Bedienen von Maschinen mit teleskopierbarem Ausleger nach. Rechtsgrundlage ist DGUV Grundsatz 308-009 in Verbindung mit §12 ArbSchG und DGUV V1 §4.
Die Ausbildung ist in drei Stufen unterteilt:
Stufe 1: starre Teleskoplader bis 8 m Hubhöhe
Stufe 2a: starre Teleskoplader über 8 m Hubhöhe
Stufe 2b: drehbare Teleskoplader (Roto)
Der Schein gilt lebenslang. Pflicht ist die jährliche Unterweisung jeder Stufe.