Was ist PSAgA?
PSAgA steht für „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz". Dazu zählen Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Absturzgeräte mit automatischer Aufrollfunktion sowie Anschlageinrichtungen. Rechtsgrundlagen: §12 ArbSchG, DGUV V1 §4, DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199.
Pflicht ist die jährliche Unterweisung für jeden Mitarbeiter, der PSAgA tragen muss.