Was ist ein Bühnenschein?
Bühnenschein, Steigerschein und Hebebühnenschein sind drei umgangssprachliche Bezeichnungen für denselben Befähigungsnachweis: die Qualifikation zum sicheren Bedienen einer Hubarbeitsbühne. Rechtsgrundlage ist DGUV Grundsatz 308-008 (Auswahl und Qualifizierung von Bedienern für Hubarbeitsbühnen) in Verbindung mit §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4.
Der Schein gilt lebenslang. Pflicht ist die jährliche Unterweisung, um die Bedienberechtigung im Betrieb aufrechtzuerhalten.