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Bedienerschein

Was müssen Kranführer wissen — und welche Schulung brauchen sie wann?

Online-Unterweisung in über 10 Sprachen. Bedienbar auf Smartphone und Tablet. Mit digitalem Nachweis nach §12 ArbSchG, DGUV V1 und DGUV 52.

Hebebühne

Was ist ein Kranschein?

Der Kranschein, fachlich Befähigungs­nachweis für Kranführer, weist nach, dass eine Person zum sicheren Bedienen eines Krans qualifiziert ist. Rechts­grund­lage ist die DGUV Vorschrift 52 (Krane), ergänzt durch DGUV Grundsatz 309-003 zur Auswahl, Unterweisung und Befähigung von Kranführern.

Wichtig: Der Schein selbst ist lebenslang gültig. Pflicht ist die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Ohne diese verliert die Befähigung im Arbeitsalltag ihre Wirkung.

Wer braucht einen Kranschein?

Jede Person, die eigen­ständig einen Kran bedient. Das umfasst Hallen-Drehkrane, Turm-Drehkrane, Fahrzeug­krane sowie Brücken- und Portalkrane.

  • Bauunternehmen mit Hochbau, Tiefbau oder Brückenbau

  • Industrie­betriebe mit Hallen­krananlage

  • Logistik und Hafen­wirtschaft mit Portalkrane

  • Werkstätten mit Säulen­drehkrane oder Werkstatt­krane

Schein erwerben

Schein erwerben — Ausbildung

Wer noch keinen Kranschein hat, durchläuft eine theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung.

Inhalte der Ausbildung:

  • Rechts­grund­lagen: DGUV 52, DGUV 309-003, BetrSichV §12

  • Aufbau und Funktion des Krans, Sicherheits­einrichtungen

  • Lasten­berechnung und Standsicher­heit

  • Anschlagen von Lasten und Kommunikation mit dem Anschläger

  • Praktische Bedienung und Notfall­situationen

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer den Kranschein. Sprechen Sie uns für die Erst­ausbildung gerne direkt an.

Jährlich Pflicht

Schein auffrischen — Jährliche Online-Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist Pflicht nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Sie hält den Bedienerschein wirksam und Ihre Mitarbeiter auf aktuellem Stand.

Was die Plattform übernimmt:

  • Online-Unterweisung in über 10 Sprachen, von Polnisch bis Türkisch

  • Verständnis­prüfung in der Mutter­sprache als belastbarer Nachweis

  • Digitales Zertifikat nach Abschluss, sofort im Sicherheits­logbuch

  • Erinnerung vor Ablauf der nächsten jährlichen Unterweisung

Eine Unterweisung dauert pro Mitarbeiter circa 30 Minuten und kann auf Smartphone, Tablet oder PC durchgeführt werden.

Schein verlängern oder Auffrischung — was ist gemeint?

Viele Bediener und Vorgesetzte sprechen vom „Kranschein verlängern". Das ist umgangs­sprachlich gemeint. Der Schein selbst hat kein Ablauf­datum. Was jährlich erfolgen muss, ist die Unterweisung gemäß §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Wer „auffrischen" sagt, meint genau diese jährliche Unterweisung.

Welcher Nachweis bleibt am Ende?

Nach jeder erfolgreich abgeschlossenen Online-Unterweisung erstellt die Plattform automatisch:

  • PDF-Zertifikat mit Datum, Thema und bestandener Verständnis­prüfung

  • Eintrag im digitalen Sicherheits­logbuch des Mitarbeiters

  • Audit-Export für die Berufs­genossenschaft, jeder­zeit abrufbar

Häufige Fragen zum Kran

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ausbildung, Auffrischung und Online-Unterweisung.

Die Sicherheitsunterweisungen von SafetyWorx365 sind in über 10 Sprachen verfügbar: Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Russisch, Englisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Bulgarisch und weitere. Jeder Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine bevorzugte Sprache — die gesamte Schulung, einschließlich Lernmaterial und Verständnisprüfung, wird dann in dieser Sprache angezeigt. Das ist besonders relevant für die Bauwirtschaft, wo fremdsprachige Mitarbeiter auf Baustellen oft nicht ausreichend Deutsch verstehen, um eine rein deutschsprachige Unterweisung zu bestehen. Die mehrsprachige Schulung unterstützt Arbeitgeber dabei, die Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12 auch bei internationalen Teams nachvollziehbar zu erfüllen. Stand: April 2026.


Nach der Buchung im Online-Shop erhalten Ihre Mitarbeiter automatisch eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Zugangslink. Bei der Anmeldung wählen sie ihre bevorzugte Sprache und geben ihre Daten für das Zertifikat ein. Die Schulung kann flexibel am Computer, Tablet oder Smartphone absolviert werden — es wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Nach dem Lernmaterial folgt eine Verständnisprüfung per Multiple-Choice. Bei Bestehen wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und per E-Mail an den Teilnehmer sowie den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zugestellt. Als Arbeitgeber behalten Sie über das Dashboard jederzeit den Überblick über den Fortschritt aller Teilnehmer.


Ja. Sie können beliebig viele Mitarbeiter in einem Schritt zu einer oder mehreren Unterweisungen einladen. Jeder Teilnehmer erhält automatisch eine E-Mail mit persönlichen Zugangsdaten und kann sich selbstständig anmelden — unabhängig von Standort, Sprache oder Endgerät. Über das Arbeitgeber-Dashboard sehen Sie in Echtzeit, wer die Schulung bereits abgeschlossen hat, wer noch teilnimmt und wer noch nicht gestartet hat. Die Zertifikate werden nach Bestehen automatisch erstellt und zentral im digitalen Sicherheitslogbuch dokumentiert.


Ja. Als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter haben Sie Zugriff auf ein Dashboard, das den Status aller Unterweisungen in Echtzeit anzeigt. Sie sehen auf einen Blick:

  • Welche Mitarbeiter ihre Unterweisung abgeschlossen haben

  • Wer gerade teilnimmt und wie weit der Fortschritt ist

  • Wer noch nicht gestartet hat

  • Welche Zertifikate demnächst ablaufen

Die Plattform erinnert automatisch an fällige Auffrischungen, sodass Sie keine Fristen verpassen.


Ja, digitale Sicherheitsunterweisungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12) und den DGUV-Vorschriften in Deutschland rechtlich zulässig und anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Unterweisung die inhaltlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung erfüllt, eine Verständniskontrolle beinhaltet und die Teilnahme nachweisbar dokumentiert wird. Die DGUV hat in ihrer Regel 100-001 klargestellt, dass elektronische Unterweisungsformen grundsätzlich zulässig sind, wenn diese Bedingungen erfüllt werden. Stand: April 2026.

Alle SafetyWorx365-Unterweisungen enthalten eine integrierte Wissensüberprüfung, die bestanden werden muss, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird. Die Teilnahmedaten werden automatisch im digitalen Sicherheitslogbuch gespeichert — lückenlos dokumentiert und jederzeit abrufbar für Behördenkontrollen.


Die Kosten einer Sicherheitsunterweisung hängen stark vom gewählten Format ab. Klassische Vor-Ort-Schulungen werden meist nach Trainertag abgerechnet (branchenüblich 800–2.500 € netto pro Tag zzgl. Anfahrt und Raum). Intern durchgeführte Präsenzunterweisungen verursachen Personalkosten durch Vorbereitung, Abhaltung und Dokumentation — häufig unterschätzt, aber ein relevanter Kostenblock.

Online-Sicherheitsunterweisungen rechnen transparent pro Teilnehmer ab. Bei SafetyWorx365 liegt der Listenpreis typischerweise bei 69,90 € pro Teilnehmer und Thema (zzgl. MwSt.), inklusive Verständnisprüfung, digitalem Zertifikat und lückenloser Dokumentation im Sicherheitslogbuch. Mengenrabatte sind für Unternehmen mit mehreren Standorten oder größeren Teilnehmerzahlen möglich. Stand: April 2026.


Bereit, Ihre Mitarbeiter online zu unterweisen?

In über 10 Sprachen, mit digitalem Nachweis. So einfach, dass auch Mitarbeiter ohne PC-Erfahrung selbst loslegen.