Was ist ein Kranschein?
Der Kranschein, fachlich Befähigungsnachweis für Kranführer, weist nach, dass eine Person zum sicheren Bedienen eines Krans qualifiziert ist. Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 52 (Krane), ergänzt durch DGUV Grundsatz 309-003 zur Auswahl, Unterweisung und Befähigung von Kranführern.
Wichtig: Der Schein selbst ist lebenslang gültig. Pflicht ist die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG und DGUV V1 §4. Ohne diese verliert die Befähigung im Arbeitsalltag ihre Wirkung.